Antrag auf Entwicklung und Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung(FSG)

Sehr geehrterErsterBürgermeister Josef Dollinger,sehr geehrter ZweiterBürgermeister Georg Hadersdorfer,sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier,sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber,wir müssen erneut feststellen, dass eine Neubebauung bestehender Grundstücke in vielen Fällen das absolute Höchstmaß einer möglichen Bebauung erreicht. Dies führt dazu, dass sowohl allgemein Grünflächen und als auch Flächen, auf denen Kinder vor oder in der Nähe ihres Wohnhauses spielen können, immer mehr verschwinden.Die sehr positive Wirkung von Grünflächen und zusätzlicher Bäume auf das inner-städtische Klima und die Steigerung der Wohnqualität -in Verbindung mit ihrem wertvollen ökologischen Beitrag für unsere Stadt -sind unbestritten.Viele Städte wirken dem Verlust der Grünflächen mit einer Freiflächengestaltungs-satzung (FGS) entgegen.Wir wollen mit einer FGS folgende zwei Hauptziele erreichen:1. Bäume und DurchgrünungBei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen soll –neben dem Baumschutz bestehender Bäume –neue Bäume und eine angemessene Durchgrünung in Moosburg a.d. Isar gefördert werden.Neben dem Schutz von vorhandenen Bäume werdenvieleneueBäume in Moosburg a.d. Isar hin zu kommen.Ferner sollen Tiefgaragen –die außerhalb von Gebäuden„herausspringen“so tief gebaut werden, dass oberirdisch Grünflächen entstehenkann.àsiehe Anlage 12. KinderspielplatzZum anderen soll ein Mindeststandard für einen Kinderspielplatzbei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen erstmals in Moosburg festgelegt werden:mit ausreichend Grünfläche, Beschattung mit Bäume und durch vernünftige Ausstattung mit Spielgeräten1/2

UnsereKinder und Jugendlichenbrauchen ausreichend Spielfläche.Durch die FGS wird der Kinderspielplatz wichtiger Bestandteil der Freiflächengestaltung neuer Wohnbebauung.Neben der Größe wird die Ausstattung des Kinderspielplatzes -bis dato in Moosburg nicht geregelt–klar definiert.Die Mindestgröße des Kinderspielplatzes mit 60m2wird den Versiegelungsgrad durchNeubauten reduzieren, mehr Grünflächen schaffenund hin zu einer maßvolleren Nachverdichtung beitragen.àsiehe Anlage 2Wir beantragen daher, dass der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Geltungsbereich des Stadtgebietes der Stadt Moosburg (ohne eingemeindete Ortsteile)eine Freiflächengestaltungssatzung (FGS) zu erarbeiten.Bei Rückfragen bitte anrufen: 0179 6749916Vielen herzlichen Dank.Moosburg, 02.06.2022Rudolf HeinzCSU FraktionMoosburgSprecher

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