Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Anita Meinelt,
sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Martin Pschorr,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,
schon seit längerer Zeit stellt die gegenwärtige Fassung unserer Stellplatzsatzung für die CSU-Fraktion ein gravierendes Hindernis bei der Eröffnung neuer Gastronomiebetriebe dar. Können bei Eröffnung von neuen Gaststätten aller Art nicht die relativ hohe Zahl an Stellplätzen nachgewiesen werden, so fallen schnell erhebliche Beträge für die Ablösesumme an. Dem wollen wir auf schnelle und unbürokratische Weise entgegenwirken und eine eventuell fällige Ablösesumme mit folgender Änderung der Stellplatzsatzung deutlich reduzieren.
Wir beantragen, die Anlage 1) zum Paragraph 2 ( Stellplatzbedarf ) der Stellplatzsatzung in folgendem Punkt zu ändern:
Nummer 4. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
4.1 Gaststätten aller Art 1 Stpl. je 30 m² (statt 10 m²) Nettogastraumfläche
Mit dieser Änderung reduziert sich die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze auf ca. ein Drittel. Außerdem wäre dies ein Angleichen an den Stellplatzschlüssel für Verkaufstätten.
Diese Änderung soll nur für das im Beschlussvorschlag bezeichnete Kerngebiet gelten.
Für die CSU-Fraktion
Erwin Weber, Fraktionssprecher