Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Anita Meinelt,
sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Sepp Dollinger,
sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,
sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber
Hiermit stellt die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag eine Einbahnstraßenregelung für die Schlesierstraße in Richtung Saliterstraße, beginnend ab der Zufahrtstraße zum „Pracht“-Gelände bis zur Einmündung Altvaterstraße, zu beschließen.
Begründung:
1. Durch das beschränkte Halteverbot (beginnend von der Einmündung Neustadtstraße
bis zum Piuskindergarten und der 30 Minuten – Parkzone vor dem Kindergarten) kommt
es immer wieder zum Ende des Unterrichts, vor allem vor 8 Uhr und um kurz nach
13 Uhr, zu erheblichen Verkehrsproblemen im Bereich der Mittelschule und dem Lotsen-
bereich. Eltern, die ihre Kinder von der Grund- und Mittelschule, sowie vom Kinder-
garten abholen, behindern den Verkehrsabfluss in Richtung Saliterstraße.
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge versuchen durch sich durch Umfahren der parkenden
Fahrzeuge hindurch zu schlängeln. Im Ergebnis haben wir stehenden Verkehr, (siehe
Foto), Zeitverlust und gestresste Verkehrsteilnehmer.
2. Genau in diesem Bereich des in beiden Richtungen stockenden Verkehrs befindet sich der
Lotsenübergang. Schulkinder und Lotsen werden durch diese unübersichtliche
Verkehrssituation erheblich gefährdet. Die Einsicht auf diesen Bereich wird durch ein
„absolutes Halteverbot“ im Lotsenbereich mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen
(Zick-Zack-Linien) als zusätzlichen optischen Hinweis sichergestellt.
3. In Besprechungen mit dem zuständigen städtischen Verwaltungsangestellten, Herrn
Weinzierl und dem bei der Polizeiinspektion für Verkehrsangelegenheiten zuständigen
Herrn Graf, stellte sich heraus, dass diese eine Einbahnstraßenregelung absolut für
sinnvoll und ohne größere Schwierigkeiten und Probleme für durchführbar halten.
4. Der oben genannte Antrag wurde auf der Schulforumssitzung vom 02.12.14
(Schulforum: Gremium aus Schulleitung, Elternbeirat, Lehrkräften und Schulsprechern)
vorgestellt. Er fand dort einstimmige Unterstützung!
5. Die Einbahnregelung muss auch für Fahrradfahrer gelten, weil es rechtlich unzulässig
ist, einen Radgegenverkehr zuzulassen, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug
und dem gegenüberliegenden Randstein nicht mindestens 4,50m Abstand eingehalten
werden kann. Das ist hier nicht der Fall.
6. Der Zulieferverkehr einer später verwirklichten Mensa kann weiterfahren über die
hinteren Lehrerparkplätze und anschließend vorbei an den Parkplätzen wieder in die
Schlesierstraße einmünden.
7. Die Parkplätze der Anwohner an den Ecken Neustadtstraße/Schlesierstraße sind
von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt weiter die Möglichkeit bestehen, aus beiden
Richtungen in die Schlesierstraße einzufahren.
8. Der offizielle Fahrradabstellplatz befindet sich an der Albinstraße und nicht bei den
Lehrerparkplätzen. Trotzdem können Schüler problemlos diesen inoffiziellen
Abstellplatz über die Banatstraße anfahren. Diese Möglichkeit haben Kraftfahrzeugen nicht.
(Behinderung des Lotsenbereichs „Banatstraße“.)
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Thomas Kerscher für die CSU-Fraktion