Antrag auf Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Schlesierstraße

Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Anita Meinelt,

sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Sepp Dollinger,

sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,

sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber

Hiermit stellt die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag eine Einbahnstraßenregelung für die Schlesierstraße in Richtung Saliterstraße, beginnend ab der Zufahrtstraße zum „Pracht“-Gelände bis zur Einmündung Altvaterstraße, zu beschließen.

Begründung:

1. Durch das beschränkte Halteverbot (beginnend von der Einmündung Neustadtstraße

    bis zum Piuskindergarten und der 30 Minuten – Parkzone vor dem Kindergarten) kommt

    es immer wieder zum Ende des Unterrichts, vor allem vor 8 Uhr und um kurz nach

    13 Uhr, zu erheblichen Verkehrsproblemen im Bereich der Mittelschule und dem Lotsen-

    bereich. Eltern, die ihre Kinder von der Grund- und Mittelschule, sowie vom Kinder-

    garten abholen, behindern den Verkehrsabfluss in Richtung Saliterstraße.

    Entgegenkommende Kraftfahrzeuge versuchen durch sich durch Umfahren der parkenden

    Fahrzeuge hindurch zu schlängeln. Im Ergebnis haben wir stehenden Verkehr, (siehe

    Foto), Zeitverlust und gestresste Verkehrsteilnehmer.

2. Genau in diesem Bereich des in beiden Richtungen stockenden Verkehrs befindet sich der

    Lotsenübergang. Schulkinder und Lotsen werden durch diese unübersichtliche  

    Verkehrssituation erheblich gefährdet. Die Einsicht auf diesen Bereich wird durch ein

    „absolutes Halteverbot“ im Lotsenbereich mit  entsprechenden Fahrbahnmarkierungen

   (Zick-Zack-Linien) als zusätzlichen optischen Hinweis sichergestellt.

3. In Besprechungen mit dem zuständigen städtischen Verwaltungsangestellten, Herrn

    Weinzierl und dem bei der Polizeiinspektion für Verkehrsangelegenheiten zuständigen

    Herrn Graf, stellte sich heraus, dass diese eine Einbahnstraßenregelung absolut für

    sinnvoll und ohne größere Schwierigkeiten und Probleme für durchführbar halten.

4. Der oben genannte Antrag wurde auf der Schulforumssitzung vom 02.12.14

    (Schulforum: Gremium aus Schulleitung, Elternbeirat, Lehrkräften und Schulsprechern)

     vorgestellt. Er fand dort einstimmige Unterstützung!

5. Die Einbahnregelung muss auch für Fahrradfahrer gelten, weil es rechtlich unzulässig

    ist, einen Radgegenverkehr zuzulassen, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug

    und dem gegenüberliegenden Randstein nicht mindestens 4,50m Abstand eingehalten

    werden kann. Das ist hier nicht der Fall.

6. Der Zulieferverkehr einer später verwirklichten Mensa kann weiterfahren über die

    hinteren Lehrerparkplätze und anschließend vorbei an den Parkplätzen wieder in die

    Schlesierstraße einmünden.

7. Die Parkplätze der Anwohner an den Ecken Neustadtstraße/Schlesierstraße sind

    von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt weiter die Möglichkeit bestehen, aus beiden

    Richtungen in die Schlesierstraße einzufahren.

8. Der offizielle Fahrradabstellplatz befindet sich an der Albinstraße und nicht bei den

    Lehrerparkplätzen. Trotzdem können Schüler problemlos diesen inoffiziellen  

    Abstellplatz über die Banatstraße anfahren. Diese Möglichkeit haben Kraftfahrzeugen nicht.

    (Behinderung des Lotsenbereichs „Banatstraße“.)

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     Thomas Kerscher für die CSU-Fraktion

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