Änderungsanträge zur Stellplatzsatzung Moosburg

Sehr geehrter Erster Bürgermeister Josef Dollinger,

sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Georg Hadersdorfer,

sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier,

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,

sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber,

die CSU Fraktion Moosburg beantragt die Überarbeitung der Herstellung und Ablösung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung) der Stadt Moosburg a.d. Isar.

Die Stellplatzsatzung soll an einigen Punkten sich veränderten Rahmen- und Lebensbedingungen anpassen und für zukünftige Mobilitätsthemen modernisiert werden.


Die CSU Fraktion Moosburg beantragt daher folgende Änderungen:

1. kleine Wohnung weniger Stellplätze
große Wohnung mehr Stellplätze

Unter 1.2) in der Anlage 1) wird die Zahl der erforderlichen Stellplätze wie folgt geändert:
Wohnfläche < 40 m21 Stellplatz je Wohnung
Wohnfläche > 40 m2 < 100 m21,5 Stellplätze je Wohnung
Wohnfläche > 100 m22 Stellplätze je Wohnung

Wohnfläche < 40 m20,5 Stellplätze je Appartement
bei Studenten, Azubis, Mitarbeiter
wohnhäuser oder dgl.

Begründungen
Die aktuelle Stellplatzsatzung berücksichtigt keine unterschiedlichen Wohnungsgrößen.





Durch die Änderungen sollen u.a. dringend notwendige kleinere Wohnungen durch einen reduzierten bzw. realistischen Stellplatzschlüssel gefördert/ermöglicht werden.

Bei größeren Wohneinheiten sollen künftig mehr Stellplätze notwendig werden, da größere Wohnungen i.d.R. auch mehr reelle Stellplätze auslösen.

2. Möglichkeit der Stellplatzablöse bei Ausbau Dachgeschosse im Innenstadtbereich

Der § 4 Ablösung der Stellplatzpflicht wird wie folgt ergänzt:
5) Bei Ausbau des Dachgeschosses im Umgriff der Sanierungssatzung gemäß Anlage kann der Stellplatz durch Ablöse erfüllt werden.


Begründung
en
Viele Dachgeschosse in unserer Altstadt stehen leer. Ein Ausbau des leerstehenden Dachgeschosses ist in der Innenstadt nicht möglich, da der notwendige Stellplatz aufgrund Platzmangel meist nicht reel hergestellt werden kann. Eine Ablösung ist nach aktueller Stellplatzsatzung nicht möglich.
Ein Rundgang durch die Innenstadt verdeutlicht, dass viele Dachgeschosse augenscheinlich nicht genutzt werden  siehe Grafik
Nach eigener groben Schätzung könnten in der Innenstadt ca. 25-50 Wohnungen in leerstehenden Dachgeschossen realisiert werden.
Der Ausbau von Dachgeschossen ist aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage und aufgrund einer notwendigen Nachverdichtung sowie leerstehender Dachgeschosse sinnvoll.
Der Flächenverbrauch kann an anderer Stelle damit reduziert werden.

Grafik
mögliche Ausbauten von Dachgeschossen
vereinfacht / nach Inaugenscheinnahme von außen / ohne Gewähr auf Richtigkeit/Vollständigkeit

3. mehr Besucherstellplätze in den Ortsteilen

Unter Anlage 1) zu § 2 Stellplatzbedarf werden unter 1. Wohngebäude folgende Ergänzungen eingefügt:

Für den Außenbereich und im Geltungsbereich der Gemarkungen Niederambach, Pfrombach und Thonstetten gilt:

Ab 4 Wohneinheiten sind zusätzlich 20% der Stellplätze als Besucherstellplätze auszuweisen.

Begründungen
Die aktuelle Stellplatzsatzung sieht für größere Wohngebäude mit mehr als drei Wohnungen 20% der nachzuweisenden Stellplätze als Besucherstellplätze vor.

Speziell im Außenbereich und in unseren Ortsteilen erweist sich diese Vorgabe als nicht praxis-gerecht und führt für Besucher, Lieferanten und Zustelldienste zu Problemen beim vorschriftsmäßigen Abstellen ihrer Fahrzeuge.
Die nach der aktuellen Fassung vorgesehen 20% der nachzuweisenden Stellplätze sind zu vielen Tageszeiten komplett belegt.
Wenn Besucher, Lieferanten und Zustelldienste auf den Grundstücken keine Parkfläche mehr finden, müssen sie daher auf der Straße stehenbleiben und behindern so nicht selten den fließenden Verkehr, besteht die Gefahr, dass Rettungswege verengt werden und/oder Versorgungsfahrzeuge wie z.B. die Müllabfuhr „blockiert“ werden.

4. Vorrüstung E-Mobilität

Unter Anlage 1) zu § 2 Stellplatzbedarf werden unter 1. Wohngebäude folgende Ergänzungen eingefügt:

Mindestens 20% der Stellplätze müssen mit Stromanschluss für E-Mobilität vorgerüstet (Leerrohr zum Stellplatz) werden.


Begründung
en
Der Bestand von E-Autos ist in den letzten Jahr kontinuierlich gestiegen; nicht zuletzt durch staatliche Förderungen.

Pkw-Stellplätze sollten daher mit entsprechender Infrastruktur ausgestattet werden. Durch den einfachen Einbau eines Leerrohres zu den Stellplätzen lässt sich der notwendige Stromanschluss problemlos bei Bedarf nachrüsten.



5. Möglichkeit von Ausnahmen

Der § 5 Abweichung wird wie folgt erweitert:

Die Stadt Moosburg a.d. Isar kann Ausnahmen für die Reduzierung des Stellplatzschlüssel für 1. Wohngebäude zulassen, wenn ausreichend Kompensationsmaßnahmen geschaffen werden.
Die Kompensationsmaßnahmen müssen dauerhaft, jedoch mindestens für 10/15 Jahre gesichert werden.


Begründungen
Durch das Angebot und die Nutzung von alternativen Mobilitätsangeboten soll gefördert werden, dass mehr und mehr auf das eigene Auto verzichtet wird.
Auf jeden Fall soll ein „Zweitauto“ nicht mehr notwendig werden bzw. die Autodichte reduziert werden.

Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen der Stellplätze können z.B. sein:
– Carsharing-Angebote von z.B. E-Autos
– Sharing-Angebote von Fahr- und/oder Lastenfahrräder und/oder E-Scooter
– Nähe zum ÖPNV wie z.B. Stadtbus oder Bahn

Weniger Stellplätze bedeuten weniger Verkehr bzw. Verkehrslärm und weniger Versiegelung und letztlich mehr Grün sowie mehr Lebensqualität.

Die Kompensationsmaßnahmen müssen für mindestens 10/15 Jahren gesichert werden, da in Zukunft Sharing- und ÖPNV-Angebote wesentlich stärker ausgebaut sein werden.Bei Rückfragen bitte anrufen: 0179 6749916
Vielen herzlichen Dank.

Moosburg, 02.05.2022




Rudolf Heinz
CSU Fraktion Moosburg
Sprecher

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