Antrag auf Anpassung unserer Stellplatzsatzung

Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Anita Meinelt,

sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Sepp Dollinger,

sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,

sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber,

die aktuelle Fassung unserer Stellplatzsatzung sieht für größere Wohnanlagen mit mehr als drei Wohnungen 20 % der vorhandenen Stellplätze als Besucherstellplätze vor.

Speziell im Außenbereich und in unseren Ortsteilen erweist sich diese Vorgabe als nicht praxisgerecht und führt für Besucher, Lieferanten und Zustelldienste zu Problemen beim vorschriftsmäßigen Abstellen ihrer Fahrzeuge. Die nach der aktuellen Fassung vorgesehen 20 % der bereits vorhandenen Stellplätze sind zu vielen Tageszeiten komplett belegt. Besucher und Lieferanten finden auf den Grundstücken keine Parkfläche mehr. Sie müssen daher auf der Straße stehenbleiben und behindern nicht selten den Verkehr. Wenn Besucher und Lieferanten auf diesen Straßen parken müssen, besteht immer häufiger die Gefahr, dass Rettungswege und die Wege z.B. für die Müllabfuhr nicht breit genug sind.

Daher beantragen wir, unsere Stellplatzsatzung detaillierter und entsprechender anzupassen:

1. Im §2 Stellplatzbedarf, Anlage 1.2 bis 1.4, folgende Ergänzung vorgenommen werden:

Für den Außenbereich und im Geltungsbereich der Gemarkungen Niederambach, Pfrombach und Thonstetten gilt:

Bei mehr als 3 Wohneinheiten sind zusätzlich 20% der Stellplätze gemäß den Ziffern 1.2) bis 1.4) als Besucherstellplätze auszuweisen.

Für die CSU-Stadtratsfraktion,

 Fraktionssprecher   

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