Antrag auf Entwicklung und Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung

Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister Josef Dollinger,

sehr geehrter Herr Zweiter Bürgermeister Georg Hadersdorfer,

sehr geehrter Herr Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier,

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

sehr geehrter Herr Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,

sehr geehrter Herr Ortssprecher Lorenz Huber,

wir stellen immer wieder fest, dass die Bebauung der Grundstücke in vielen Fällen das absolute Höchstmaß einer möglichen Bebauung erreicht. Dies führt dazu, dass sowohl allgemein Grünflächen und als auch Flächen, auf denen Kinder vor oder in der Nähe ihres Wohnhauses spielen können, immer mehr verschwinden.

Die sehr positive Wirkung von Grünflächen und zusätzlicher Bäume auf das innerstädtische Klima und die Steigerung der Wohnqualität in Verbindung mit ihrem wertvollen ökologischen Beitrag für unsere Stadt sind unbestritten.

Viele Städte haben diese Zusammenhänge bereits erkannt und wirken dem Verlust der Grünflächen in Verbindung mit den Einschränkungen in der Wohnqualität mit einer Freiflächengestaltungssatzung (FGS) entgegen.

Wir wollen mit einer FGS folgende zwei Ziele erreichen:

  1. Im gesamten Stadtgebiet soll auf den unbebauten Flächen sowohl
    bebauter und als auch unbebauter Grundstücke eine angemessene natürliche Bepflanzung und Gestaltung der unbebauten Flächen der Baugrundstücke sichergestellt und gefördert werden. (Siehe Paragraph 1 der Anlage)
  • Freiflächen für Kinderspielplätze sind ab 3 Wohnungen in einem Gebäude gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO in Verbindung mit DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ nachzuweisen. (Siehe Paragraph 2 der Anlage)

Wir beantragen, dass der Stadtrat die Verwaltung beauftrag, für den Geltungsbereich des Stadtgebietes der Stadt Moosburg (also ohne die eingemeindeten Ortsteile) eine Freiflächengestaltungssatzung zu erarbeiten.

Für die CSU-Stadtratsfraktion

________________________ Fraktionssprecher

Anlage mit Ausarbeitungen zu den Punkten 1 und 2

Anlage, Seite1:

§ 1 Grünflächen

 (1) Zur Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung sind bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen je angefangene 200m2 un-bebaute Grundstücksfläche eine heimische oder standortgerechte Baumart mit einem Mindestumfang von 18/20cm zu pflanzen. (ev. Stückzahl festlegen!)

Ersatzpflanzungen werden angerechnet. 

(2) Bei der Ermittlung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind nicht einzubeziehen:

– Gebäude

– befestigte Wege,

– nachzuweisende Stellplätze,

– notwendige Stellplatz-, Garagen- und Tiefgaragenzufahrten

– befestigte Terrassen- und Freisitzflächen.

Textfeld: (3) Die Decken von unterirdischen Bauteilen, insbesondere von Tiefgaragen außerhalb von Gebäuden, Terrassen, Zufahrten und Zuwegungen sind mindestens 0,45cm unter das geplante Geländeniveau abzusenken und mit einem durchwurzelbaren Bodenaufbau zu überdecken und zu begrünen.

Textfeld: Begründungen:
- Neben dem Schutz von vorhandenen Bäumen durch die Moosburger Stadtgrünordnung werden neue Bäume hinzugewonnen.

- Insbesondere bei intensiverer Nachverdichtung von Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern werden die Bäume zu mehr Durchgrünung beitragen.
 - Tiefgaragen außerhalb von Gebäuden müssen so tief gebaut werden, dass oberirdisch Grünflächen entstehen.
Unterbaute Freiflächen (z.B. Tiefgarage) sind bei der Berechnung mit einzubeziehen.

Anlage, Seite 2

§ 2 Kinderspielplätze

(1) Bei Kinderspielplätzen gemäß Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO sind je 25m² Wohnfläche 1,50m² Kinderspielplatzfläche nachzuweisen, jedoch mindestens 60m².

Die Spielplatzfläche muss unmittelbar, ohne Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, erreicht werden können und dessen Nutzung dauerhaft rechtlich gesichert sein.

 (2) Kinderspielplätze sind zu begrünen. Zur Beschattung sind geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere sollen Laubbäume gepflanzt werden. Im Spielplatzbereich gepflanzte Laubbäume werden angerechnet.

Die Bepflanzung darf keine Gefahren in sich bergen und keine giftigen Gehölze enthalten.

 (3) Der Kinderspielplatz ist mit mindestens einem Sandspielbereich, einem ortsfesten Mehrzweckspielgerät und einer ortsfesten Sitzgelegenheit auszustatten.

 Begründungen: 

– Kinder und Jugendliche brauchen ausreichend Spielfläche! 

– Die Größe des Kinderspielplatzes bis dato in Moosburg nicht geregelt! 

– Der Kinderspielplatz wird wichtiger Bestandteil der Freiflächengestaltung neuer   Wohnbebauung!

 – Die Ausstattung des Kinderspielplatzes wird definiert!

 – Es entstehen mehr Grünflächen!

 – Die Mindestgröße des Kinderspielplatzes mit 60m² wird zudem den Versiegelungs-grad bei Neubauten reduzieren und einen wertvollen und wichtigen Beitrag zu einer maßvolleren Nachverdichtung leisten!

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