Aufhebung der Sortimentsbeschränkung in Degernpoint: Antrag zur Prüfung der Auswirkungen auf die öffentliche Förderung der Innenstadtsanierung

Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Anita Meinelt,

sehr geehrter Zweiter Bürgermeister Sepp Dollinger,

sehr geehrter Dritter Bürgermeister Dr. Michael Stanglmaier

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,

sehr geehrter Ortssprecher Sebastian Kreitmeier,

sehr geehrter Ortssprecher Lorenz Huber,

Die Sortimentsbeschränkung für Degernpoint wurde zur Stärkung unserer Innenstadt beschlossen. Diesen Schritt hielt zum damaligen Zeitpunkt eine Mehrheit im Stadtrat für richtig. In der Zwischenzeit müssen sich unsere Innenstadtgeschäfte weit mehr dem Konkurrenzdruck durch den Internethandel stellen als einer möglichen Konkurrenz in Degernpoint. Der Internethandel ist seit dem ersten Beschluss über die Sortimentsbeschränkung bis heute um etwa das 12-fache (!)gestiegen, die Wachstumsrate des Internethandels ist gegenwärtig ungebremst.

Bevor man die Sortimentsbeschränkung aufhebt, sollte von Seiten der Stadtverwaltung und von Seiten des Planungsbüros geprüft werden, welche Auswirkungen die Aufhebung der Sortimentsbeschränkung u.a. auf die staatliche Förderung unserer Innenstadtsanierung hat.

Wir stellen daher den Antrag, die Stadtverwaltung zu beauftragen, bei der Regierung schriftliche Stellungnahmen über die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit bzw. Gefahr von Rückzahlungen von Fördermitteln bzgl. der Altstadtsanierung einzuholen.

Für die CSU-Stadtratsfraktion

__________________________

Erwin Weber, Fraktionssprecher

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen